Sie
wollen
sich
von
Ihrem
Klassiker
trennen?
Wir
zeigen,
wie
Sie
Schritt
für
Schritt
den
Verkauf
des
alten
Schätzchens
richtig
organisieren.
Der
Papierkram
-
Legen
Sie
sämtliche
Papiere
zum
Fahrzeug
bereit.
Bei
stillgelegtem
Kfz
ohne
TÜV
ist
dies
der
Brief
(seit
2006
Zulassungsbescheinigung
Teil
II),
im
Falle
einer
Stilllegung
nach
2005
auch
der
Fahrzeugschein.
Mit
TÜV
müssen
sowohl
Zulassungsbescheinigung
I
und
II
(alternativ
Fahrzeugbrief
und
-schein),
sowie
die
Prüfbescheinigung
der
letzten
HU
vorhanden
sein.
-
Fehlen
Unterlagen,
sollten
Sie
dies
in
der
Annonce
angeben
und/oder
versuchen
diese
selbst
zu
besorgen.
Die
Fahrzeugvorbereitung
-
Nur
ein
sauberer
Klassiker
weckt
Kaufinteresse.
Eine
gründliche
Aussen-
und
Innenreinigung
sollte
daher
selbstverständlich
sein.
Vor
allem
saubere
Felgen
haben
eine
ungemein
positive
Wirkung.
-
Eine
Inspektion,
oder
zumindest
eine
Kontrolle
der
Betriebsflüssigkeiten
hilft,
dass
der
Käufer
direkt
loslegen
kann.
-
Entrümpeln
Sie
Innen-
und
Kofferraum.
Kein
Käufer
will
in
Müll
wühlen,
um
nach
dem
Rechten
zu
sehen.
-
Übertreiben
Sie
es
nicht
mit
Verschönerungen
a'
la
Reifenschaum
und
Kunststoffglänzer.
Das
wirkt
schnell
übertrieben
und
weckt
Misstrauen.
-
Dasselbe
gilt,
wenn
Sie
den
Oldie
vorher
polieren.
Politurreste
in
den
Ecken
und
an
den
Dichtungen
geben
kein
vertrauenserweckendes
Bild
ab.
-
Tupfen
Sie
kleinere
Lackabplatzer
mit
einem
Farbstift
aus.
Die
richtigen
Fotos
-
Im
Online-Kleinanzeigenteil
von
OLDTIMER
MARKT
können
Sie
mehrere
Fotos
einstellen.
Kaufinteressenten
können
sich
so
ein
besseres
Bild
vom
angebotenen
Fahrzeug
machen,
das
wiederum
erhöht
die
Verkaufschancen.
-
Nehmen
Sie
sich
die
Zeit,
und
machen
Sie
aktuelle
Bilder
eigens
für
die
Anzeige.
Suchen
Sie
sich
einen
ruhigen
einfarbigen
Hintergrund,
der
nicht
ablenkt.
-
Achten
Sie
darauf,
dass
es
ausreichend
hell
ist,
damit
alle
Details
zu
erkennen
sind.
Künstlerisch
wertvolle
Perspektiven,
oder
verfremdete
Bilder
bringen
nichts.
-
Ansichten
von
schräg
vorne
und
schräg
hinten
sind
optimal,
um
sich
einen
Eindruck
vom
Äußeren
zu
verschaffen.
Fotografieren
Sie
lieber
mit
dem
Zoom
von
weiterer
Entfernung,
als
mit
der
Weitwinkelfunktion.
Das
sorgt
für
eine
natürliche
unverzerrte
Darstellung.
-
Zusätzlich
sollten
Sie
den
Motorraum
und
den
Innenraum
ablichten.
Bilder
zum
besseren
Erkennen
von
Schwachstellen
oder
positiven
Details
sind
grundsätzlich
hilfreich.
Der
perfekte
Verkaufstext
-
Beschränken
Sie
sich
auf
das
Wesentliche:
Fahrzeugtyp,
Ausführung
(Motor,
Getriebe,
Ausstattung),
Baujahr,
HU-Termin,
Zustandsbeschreibung,
Kilometerstand,
Besonderheiten
und
Zubehör,
Preis,
Kontaktdaten
(Telefon
und
E-Mail).
-
Vermeiden
Sie
jedoch
übermäßigen
Gebrauch
von
Abkürzungen.
Eine
Anzeige
die
sich
kryptisch
wie
ein
Gesetzestext
liest
ist
nicht
gerade
verkaufsfördernd.
-
Allzu
blumige
Formulierungen
und
ausschweifende
Beschreibungen
schrecken
allerdings
ebenso
ab.
-
Die
Angaben
sollten
stets
wahrheitsgemäß
oder
nachvollzieh-
und
überprüfbar
sein
(siehe
auch:
Die
rechtliche
Seite).
Die
rechtliche
Seite
-
Stellen
sich
in
der
Anzeige
gemachte
Aussagen
als
falsch
oder
nicht
zutreffend
heraus,
kann
der
Käufer
Schadenersatz
geltend
machen.
Wer
also
Zustandsnoten
angibt
oder
den
Oldie
als
voll
restauriert
ausweist,
sichert
diese
Angaben
fest
zu!
Rechtsanwälte
raten
dazu,
dass
man
im
Verkaufstext
im
Rahmen
der
werbenden
Anpreisung
bleibt,
ohne
Eigenschaften
konkret
zuzusichern.
-
Kommt
es
zum
Verkauf,
sind
ein
rechtsverbindlicher
Kaufvertrag
(Vordrucke
gibt
es
beispielsweise
bei
www.adac.de)
und
die
Adresse
des
Käufers
wichtig.
Notieren
Sie
im
Kaufvertrag
die
Uhrzeit
der
Fahrzeugübergabe,
ab
diesem
Zeitpunkt
ist
Ihre
Versicherung
nicht
mehr
zuständig.
-
Im
Kaufvertrag
sollte
-
bei
einem
Privatverkauf
-
schriftlich
fixiert
jegliche
Garantie/Gewährleistung
und
Sachmängelhaftung
ausgeschlossen
sein.
-
Teilen
Sie
den
Verkauf
eines
angemeldeten
Oldtimers
unverzüglich
der
Zulassungsstelle
mit.
Die
Steuerpflicht
geht
mit
dem
Eingang
der
Verkaufsmitteilung
an
den
Käufer
über.
Zur
Sicherheit
-
Lassen
Sie
sich
stets
Ausweispapiere
und
bei
angemeldeten
Fahrzeugen
einen
Versicherungsnachweis
vom
Käufer
zeigen.
Notieren
Sie
die
Nummern
dieser
Unterlagen
im
Kaufvertrag.
Das
gilt
auch
bei
Schrottfahrzeugen:
Verkaufen
Sie
nie
an
Personen
ohne
überprüfbare
Identität!
-
Übergeben
Sie
den
Fahrzeugbrief
bzw.
die
Zulassungsbescheinigung
II
erst,
wenn
der
volle
Kaufpreis
bezahlt
ist.
-
Holen
Sie
sich
Unterstützung
bei
Verkaufsgesprächen.
Eine
helfende
Hand,
die
gleichzeitig
Zeuge
ist,
kann
nicht
schaden.
Die
Bezahlung
-
Bargeld
lacht
-
solange
es
echt
ist.
Ein
Prüfstift,
der
bereits
für
wenige
Euro
erhältlich
ist,
schafft
Sicherheit.
-
Überweisungen
sind
nur
aus
dem
Inland
akzeptabel
-
Auslandsüberweisungen
können
vom
Einzahler
ohne
Angabe
von
Gründen
zurückgebucht
werden!
Kleine
Kniffe
-
Eine
professionelle
Fahrzeugaufbereitung
kostet
nicht
die
Welt,
und
kann
sich
in
einem
höheren
Verkaufspreis
niederschlagen.
-
Bereiten
Sie
Ihren
Klassiker
genau
so
vor,
wie
Sie
es
bei
einer
Besichtigung
auch
von
einem
Verkäufer
erwarten
würden.